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Schadensersatz wegen verspäteter Auskunft
Das OLG Köln urteilt, dass eine verspätete datenschutzrechtliche Auskunft Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO begründen kann. Der Artikel verdeutlicht die Konsequenzen verspäteter Auskünfte und betont die Notwendigkeit, Auskunftsersuchen zeitgerecht zu behandeln.