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Gesundes Arbeiten am Schreibtisch: DGUV-Regel aktualisiert
Auch Büroarbeit kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen, etwa durch langes Sitzen, ungünstige Ergonomie oder psychische Belastungen. Die überarbeitete DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ zeigt, wie Unternehmen Büroarbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und Risiken wirksam reduzieren können. Themen sind unter anderem Ergonomie, Raumklima, Arbeitsorganisation sowie die Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen im Büro. Die aktualisierte DGUV Regel 115-401 erhalten Sie hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/3338/branche-buerobetriebe Quelle: https://aug.dguv.de/recht/gesundheitsrisiko-schreibtischarbeit/
11.09.2026
BGH prüft Haftung von Cookie-Drittanbietern
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 8. Oktober 2026 mit einer grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Frage befassen: Können Anbieter von Drittanbieter-Cookies selbst haftbar gemacht werden, wenn ihre Cookies auf Webseiten anderer Unternehmen ohne die erforderliche Einwilligung der Nutzer gespeichert werden? Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage einer Privatperson gegen ein Technologie- und Analyseunternehmen. Der Kläger macht geltend, dass bei Besuchen verschiedener Webseiten im Jahr 2022 Cookies des Unternehmens ohne seine vorherige Zustimmung auf seinen Endgeräten gesetzt worden seien. Darin sieht er einen Verstoß gegen die damals geltenden Vorschriften des TTDSG, heute TDDDG. Zwischen den Parteien ist jedoch strittig, ob die Beklagte die Cookies tatsächlich gesetzt hat und welchem Zweck diese dienten. Der Kläger fordert die Unterlassung der Datenverarbeitung, einen immateriellen Schadensersatz von mindestens 1.500 Euro sowie die Feststellung einer Haftung für mögliche zukünftige materielle Schäden. In den Vorinstanzen hatte er teilweise Erfolg: Das Landgericht sprach ihm zunächst 1.500 Euro Schadensersatz zu. Das Berufungsgericht bestätigte den Unterlassungsanspruch, reduzierte den Schadensersatz jedoch auf 100 Euro. Darüber hinaus befasste sich das Berufungsgericht mit der Frage, ob Betroffene zunächst selbst technische Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Es kam zu dem Ergebnis, dass Nutzer weder verpflichtet sind, Cookies eigenständig über Browsereinstellungen zu blockieren, noch zunächst eine Datenschutzaufsichtsbehörde einzuschalten, bevor sie gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Auch den Vorwurf eines möglichen Rechtsmissbrauchs wies das Gericht zurück. Der Umstand, dass der Kläger mehrere Unternehmen wegen vergleichbarer Datenschutzverstöße verklagt hat, genüge allein nicht, um sachfremde Motive anzunehmen. Im Mittelpunkt der bevorstehenden BGH-Entscheidung steht damit die Frage, ob neben dem Betreiber einer Website auch das hinter der eingesetzten Tracking-Technologie stehende Unternehmen unmittelbar für unzulässig gesetzte Drittanbieter-Cookies verantwortlich gemacht werden kann. Die Entscheidung könnte erhebliche Bedeutung für den zukünftigen Einsatz von Tracking- und Analysetechnologien im Internet haben. Quelle:https://www.datenschutzticker.de/2026/08/bgh-prueft-haftung-von-cookie-drittanbietern/
11.09.2026
Norwegische Datenschutzaufsicht verhängt Millionenbußgeld wegen Mängeln bei Marketing-Einwilligungen
Die norwegische Datenschutzaufsicht Datatilsynet hat gegen die in Nordeuropa tätige Elektronikkette Elkjøp ein Bußgeld in Höhe von rund 1,78 Millionen Euro verhängt. Anlass waren mehrere Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit dem Kundenclub des Unternehmens und der Nutzung personenbezogener Daten für Marketingzwecke. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Anmeldung zum Kundenclub, über den Kundinnen und Kunden von Rabatt- und Bonusaktionen profitieren konnten. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde wurden die Betroffenen jedoch nicht ausreichend darüber informiert, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden und zu welchen Zwecken dies geschieht. Zudem war die Zustimmung zur Datenverarbeitung nicht klar von der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt. Die Einwilligung war damit nach Ansicht der Behörde nicht ausreichend transparent und zu unbestimmt formuliert. Besonders kritisch bewertete Datatilsynet die Personalisierung von Werbung. Elkjøp führte interne Kundendaten mit Informationen von Drittplattformen zusammen, um Marketingmaßnahmen gezielt auf einzelne Personen auszurichten. Dabei wurden Daten, die ursprünglich für die Verwaltung der Kundenclub-Mitgliedschaft erhoben worden waren, zusätzlich für Werbezwecke und den Abgleich mit weiteren Datenquellen verwendet. Die Behörde stellte deshalb Verstöße gegen die Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung sowie gegen die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung fest. Der Artikel erläutert, dass für Online-Werbung häufig eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich ist. Diese muss freiwillig erfolgen und die betroffene Person vorab klar darüber informieren, welche Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken dies geschieht und ob Dritte in die Verarbeitung eingebunden sind. Unterschiedliche Verarbeitungszwecke müssen getrennt dargestellt werden. Außerdem muss eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden können. Abschließend betont der Beitrag, dass Unternehmen ihre Werbe- und Einwilligungsprozesse regelmäßig überprüfen und dokumentieren sollten. Das Bußgeld verdeutliche, dass insbesondere bei personalisiertem Marketing die Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung, Freiwilligkeit und Nachweisbarkeit der Einwilligung konsequent einzuhalten sind. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/08/datenschutz-im-marketing-norwegen-verhaengt-millionenbussgeld/
09.09.2026
Abgesichert beim Betriebsausflug: Wann die gesetzliche Unfallversicherung greift
Gemeinsam feiern und trotzdem rechtssicher planen: Erfahren Sie, welche Voraussetzungen ein Betriebsausflug für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllen muss, welche Wege und Programmpunkte geschützt sind und wo der private Bereich beginnt. Betriebsausflug und gesetzliche Unfallversicherung: Die wichtigsten Voraussetzungen für versicherte Firmenfeiern, sichere Wege und klar abgegrenzte private Anschlussaktivitäten im Überblick.
09.09.2026
Österreichisches BVwG: Bewerber haben nicht automatisch Anspruch auf sofortige Löschung ihrer Daten
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in einer Entscheidung vom 8. Juli 2026 klargestellt, dass Bewerber nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens nicht automatisch die sofortige Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen können. Entscheidend ist vielmehr, ob für die weitere Speicherung eine rechtliche Grundlage besteht. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bewerber bei seiner Bewerbung eigene Vorgaben zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemacht und deren Nutzung auf das konkrete Bewerbungsverfahren beschränken wollen. Nachdem er eine Absage erhalten hatte, speicherte das Unternehmen seinen Lebenslauf noch weitere sieben Monate. Dies geschah mit dem Ziel, sich gegen mögliche rechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Stellenvergabe verteidigen zu können, insbesondere nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz. Das Gericht stellte fest, dass Bewerber einem Unternehmen nicht einseitig verbindlich vorschreiben können, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Allein die Entgegennahme einer Bewerbung bedeutet nach Auffassung des Gerichts keine Zustimmung des Unternehmens zu solchen Bedingungen. Bei der Prüfung der weiteren Speicherung stützte sich das BVwG auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Danach kann eine Datenverarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt werden. Als solches erkannte das Gericht ausdrücklich die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen an. Da der Bewerber bereits im Verlauf des Bewerbungsprozesses rechtliche Schritte für den Fall einer weitergehenden Datenverarbeitung angedeutet hatte, hielt das Gericht die weitere Speicherung der Unterlagen für geeignet und erforderlich, um eine mögliche Rechtsverteidigung zu ermöglichen. Ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bestand daher nicht. Zudem verweist Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO ausdrücklich auf Ausnahmen vom Löschungsanspruch, wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Das Urteil verdeutlicht, dass Bewerbungsunterlagen nach Abschluss eines Auswahlverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin aufbewahrt werden dürfen. Voraussetzung ist jedoch ein konkreter Zweck, eine zeitliche Begrenzung der Speicherung sowie die Beschränkung auf die tatsächlich erforderlichen Daten. Die Entscheidung hat auch für deutsche Unternehmen praktische Relevanz, da die zugrunde liegenden Regelungen der DSGVO unionsweit gelten und bei der Aufbewahrung von Bewerberdaten als Orientierung dienen können. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/08/oesterreichisches-bvwg-kein-loeschungsanspruch-nach-bewerbungsverfahren/
08.09.2026
Identifizierbarkeit natürlicher Personen: Wann Daten personenbezogen bleiben
Wann bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogen? Das Arbeitspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zeigt, warum Zusatzwissen, technische Möglichkeiten und die konkrete Empfängersituation über die Identifizierbarkeit entscheiden und weshalb Unternehmen ihre Bewertungen regelmäßig überprüfen sollten.
08.09.2026
Achtung auf Landstraßen: Mehr Sicherheit auf dem Arbeitsweg
Landstraßen gehören zu den gefährlichsten Straßenarten in Deutschland. Besonders im Sommer kommt es dort häufig zu schweren Unfällen, oft verursacht durch zu hohe Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Ablenkung, Müdigkeit oder Wildwechsel. Mit der Kampagne „Landstraße – Fahr sicher!“ sensibilisieren der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die BGHW für umsichtiges Fahrverhalten. Für Unternehmen ist das Thema besonders relevant, da Unfälle auf dem Arbeitsweg als Wegeunfälle gelten. Unser Tipp: Planen Sie genügend Zeit für Ihre Fahrt ein, vermeiden Sie Ablenkungen und passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnenseite des DVR. Weitere Informationen der Kampagne „Landstraße – Fahr sicher!“ des DVR finden Sie hier: https://hundertprozent.bghw.de/achtung-auf-landstrassen-bghw-laesst-die-sau-raus
04.09.2026
9,5 Millionen Euro Bußgeld wegen rechtswidriger Leadgenerierung
Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde (GPDP) hat gegen den Telekommunikationsanbieter TIM S.p.A. ein Bußgeld in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro verhängt. Anlass waren etwa 7.000 Beschwerden und Meldungen aus dem Jahr 2025. Im Fokus der Untersuchung standen rechtswidrige Marketingkontakte, Mängel bei der Kontrolle von Vertriebspartnern sowie Verstöße bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten. Nach Angaben der Behörde wurden Betroffene teilweise telefonisch zu Werbezwecken kontaktiert, obwohl ihre Rufnummern im italienischen Widerspruchsregister eingetragen waren. Anschließend erhielten sie per SMS einen Link zu einem Webformular eines Vertriebspartners. Bekundeten sie dort Interesse, wurde der spätere Rückruf im System als vom Betroffenen selbst angestoßener Lead erfasst. Die GPDP stellte klar, dass bereits die Erhebung der Kontaktdaten und der erste Werbekontakt eigenständige Verarbeitungsvorgänge darstellen, die jeweils einer rechtlichen Grundlage bedürfen. Eine spätere Einwilligung kann einen bereits rechtswidrig erfolgten Erstkontakt nicht nachträglich legitimieren. Darüber hinaus kritisierte die Aufsichtsbehörde die unzureichende Überprüfung der Leadgenerierung sowie die mangelhafte Kontrolle der eingesetzten Vertriebspartner. Nach Auffassung der GPDP müssen Unternehmen ihre Vertriebsstrukturen kontinuierlich und risikobasiert überwachen. Eine Berufung auf die Eigenverantwortung der beauftragten Partner genügt dabei nicht. Zusätzlich wurden Verstöße bei der Bearbeitung von Betroffenenrechten festgestellt. So wurden in einzelnen Fällen trotz eingelegten Widerspruchs weiterhin Werbenachrichten versendet. Teilweise wurden Abmeldungen zudem durch zusätzliche Registrierungs- oder Authentifizierungsschritte erschwert. Neben dem Bußgeld ordnete die Behörde verschiedene Korrekturmaßnahmen an. TIM muss unter anderem die Prozesse zur Leadgenerierung überarbeiten, die Kontrolle der Vertriebspartner verbessern und die Verfahren zur Ausübung von Betroffenenrechten anpassen. Was Unternehmen daraus mitnehmen können Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei Marketing- und Vertriebsmaßnahmen nicht nur der eigentliche Werbekontakt betrachtet werden muss. Auch die vorgelagerte Datenerhebung und die gesamte Kette der Leadgenerierung müssen datenschutzkonform gestaltet sein. Zudem bleibt die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung von Dienstleistern und Vertriebspartnern beim verantwortlichen Unternehmen. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/08/95-mio-euro-bussgeld-italienische-datenschutzbehoerde-sanktioniert-tim-wegen-rechtswidriger-leadgenerierung/
04.09.2026
Neue Materialien zum respektvollen Umgang im Handel
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hat ihr Angebot zum Thema „Respektvolles Miteinander“ erweitert. Unternehmen finden ab sofort neue Poster, Thekenaufsteller, Flyer, Abreißzettel und Postkarten, die dabei unterstützen, auf einen respektvollen Umgang im Arbeitsalltag aufmerksam zu machen und Beschäftigte vor Beleidigungen, Bedrohungen oder Übergriffen zu schützen. Die Materialien können kostenlos über den BGHW-Medienshop (https://www.bghw-medienshop.de/) bezogen werden. Dort genügt die Suche nach dem Begriff „Respektvolles Miteinander“. Außerdem bietet die aktualisierte Informationsseite der BGHW weitere Unterstützung und Materialien rund um das Thema Gewaltprävention im Handel (https://www.bghw.de/gegen-gewalt/unterstuetzungsangebote).
10.08.2026
Rauschmittel können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Alkohol, Cannabis und bestimmte Medikamente können die Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Insbesondere auf Arbeits- und Dienstwegen kann eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Beschäftigte sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen dürfen, der sie selbst oder andere gefährdet. Unternehmen und Führungskräfte kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Durch klare betriebliche Regelungen, gezielte Unterweisungen und die Sensibilisierung der Beschäftigten können sie einen wesentlichen Beitrag zur Unfallprävention leisten. Ebenso empfiehlt die DGUV, suchtbezogene Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und betroffene Beschäftigte frühzeitig auf Unterstützungsangebote hinzuweisen. Eine offene Präventionskultur und die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Rauschmitteln tragen dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen und Wegeunfälle zu vermeiden Weiterführende Informationen finden Sie im Beitrag der DGUV: https://topeins.dguv.de/arbeitssicherheit/rauschmittel-beeinflussen-fahrtuechtigkeit/
07.08.2026
Tritte im Betrieb: unterschätzte Absturzgefahr bei alltäglichen Tätigkeiten
Tritte wirken harmlos, verursachen aber immer wieder schwere Arbeitsunfälle. Der Beitrag zeigt, warum geringe Höhen nicht unterschätzt werden dürfen und welche einfachen Regeln Betriebe sofort sicherer machen.
07.08.2026
Wer haftet, wenn KI falsche Informationen ausgibt?
Künstliche Intelligenz wird in Unternehmen immer häufiger eingesetzt, etwa für Chatbots, Suchfunktionen oder die Kundenkommunikation. Doch wer haftet, wenn eine KI falsche oder sogar geschäftsschädigende Aussagen trifft? Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen des LG München I und des OLG Hamm geben darauf eine klare Antwort: Unternehmen können sich nicht darauf berufen, dass die fehlerhafte Aussage von einer KI stammt. Im Verfahren vor dem LG München I hatte die KI-Übersicht von Google einem Verlagshaus fälschlicherweise unseriöse Geschäftspraktiken und „Abo-Fallen“ unterstellt. Das Gericht stellte fest, dass die KI nicht lediglich bestehende Inhalte anzeigt, sondern eigenständig neue Texte erstellt. Deshalb müsse sich Google die Aussagen rechtlich zurechnen lassen. Auch das OLG Hamm kam zu einer ähnlichen Einschätzung. Dort hatte der Chatbot einer Schönheitsklinik den Geschäftsführern Facharzttitel zugeschrieben, die sie tatsächlich nicht besaßen. Die Klinik argumentierte, die Falschaussage sei eine unvorhersehbare Halluzination des Systems gewesen. Das Gericht sah dies jedoch anders: Wer einen Chatbot als Teil seiner Kundenkommunikation einsetzt, trägt auch die Verantwortung für dessen Ausgaben. Die Urteile zeigen, dass Gerichte den Fokus zunehmend auf den Einsatz und die Kontrolle von KI-Systemen legen. Entscheidend ist nicht, ob eine einzelne Antwort vorhersehbar war, sondern wie das System in die Unternehmensprozesse eingebunden ist und welche Kontrollmechanismen bestehen. Für Unternehmen bedeutet das, dass der Einsatz von KI sorgfältig geplant und überwacht werden sollte. Dazu gehören technische Schutzmaßnahmen, klare Verantwortlichkeiten, menschliche Kontrollinstanzen sowie Prozesse zur schnellen Korrektur fehlerhafter Aussagen. Ebenso wichtig ist die Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen und deren Risiken. Fazit: Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass KI kein rechtsfreier Raum ist. Unternehmen bleiben auch dann verantwortlich, wenn fehlerhafte Aussagen durch ein KI-System entstehen. Wer KI einsetzt, sollte deshalb nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern auch die rechtlichen Risiken im Blick behalten. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/07/wer-haftet-fuer-ki-halluzinationen-zwei-aktuelle-urteile-des-lg-muenchen-i-und-des-olg-hamm/
20.07.2026
Drei aktive Verbandsklagen gegen Meta
Künstliche Intelligenz wird in Unternehmen immer häufiger eingesetzt, etwa für Chatbots, Suchfunktionen oder die Kundenkommunikation. Doch wer haftet, wenn eine KI falsche oder sogar geschäftsschädigende Aussagen trifft? Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen des LG München I und des OLG Hamm geben darauf eine klare Antwort: Unternehmen können sich nicht darauf berufen, dass die fehlerhafte Aussage von einer KI stammt. Im Verfahren vor dem LG München I hatte die KI-Übersicht von Google einem Verlagshaus fälschlicherweise unseriöse Geschäftspraktiken und „Abo-Fallen“ unterstellt. Das Gericht stellte fest, dass die KI nicht lediglich bestehende Inhalte anzeigt, sondern eigenständig neue Texte erstellt. Deshalb müsse sich Google die Aussagen rechtlich zurechnen lassen. Auch das OLG Hamm kam zu einer ähnlichen Einschätzung. Dort hatte der Chatbot einer Schönheitsklinik den Geschäftsführern Facharzttitel zugeschrieben, die sie tatsächlich nicht besaßen. Die Klinik argumentierte, die Falschaussage sei eine unvorhersehbare Halluzination des Systems gewesen. Das Gericht sah dies jedoch anders: Wer einen Chatbot als Teil seiner Kundenkommunikation einsetzt, trägt auch die Verantwortung für dessen Ausgaben. Die Urteile zeigen, dass Gerichte den Fokus zunehmend auf den Einsatz und die Kontrolle von KI-Systemen legen. Entscheidend ist nicht, ob eine einzelne Antwort vorhersehbar war, sondern wie das System in die Unternehmensprozesse eingebunden ist und welche Kontrollmechanismen bestehen. Für Unternehmen bedeutet das, dass der Einsatz von KI sorgfältig geplant und überwacht werden sollte. Dazu gehören technische Schutzmaßnahmen, klare Verantwortlichkeiten, menschliche Kontrollinstanzen sowie Prozesse zur schnellen Korrektur fehlerhafter Aussagen. Ebenso wichtig ist die Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen und deren Risiken. Fazit: Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass KI kein rechtsfreier Raum ist. Unternehmen bleiben auch dann verantwortlich, wenn fehlerhafte Aussagen durch ein KI-System entstehen. Wer KI einsetzt, sollte deshalb nicht nur die technischen Möglichkeiten, sondern auch die rechtlichen Risiken im Blick behalten. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/07/drei-aktive-verbandsklagen-gegen-meta/
20.07.2026
Wenn Arbeit einsam macht – Ursachen, Auswirkungen und Handlungsoptionen für Unternehmen
Einsamkeit am Arbeitsplatz ist ein unterschätztes Risiko moderner Arbeitswelten. Erfahren Sie, wie Unternehmen soziale Isolation erkennen, präventiv handeln und die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig stärken können.
17.07.2026
Digitale Kommunikation als psychische Belastung im Arbeitsalltag
Digitale Kommunikation erleichtert den Arbeitsalltag – kann aber auch zur Belastung werden. Erfahren Sie, welche Risiken bestehen und wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden gezielt schützen können.
09.07.2026
Lange tägliche Arbeitszeiten: Gesundheit und Sicherheit im Blick
Eine aktuelle Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt: Lange tägliche Arbeitszeiten können die Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten beeinträchtigen. Bereits ab mehr als neun Arbeitsstunden steigt das Risiko für Fehler und Sicherheitsvorfälle. Arbeitszeiten von zehn Stunden und mehr werden zudem mit gesundheitlichen Belastungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einer verminderten Erholung nach der Arbeit in Verbindung gebracht. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung einer gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte. Quelle: https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2026/2026-06-29-Lange-taegliche-Arbeitszeiten?pk_campaign=NEWSLETTER
06.07.2026
Aufgaben im Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutz tragen mehrere Rollen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können. Die Aufgaben sind klar verteilt, greifen aber ineinander und ergänzen sich im Arbeitsalltag. Ersthelferinnen und Ersthelfer kümmern sich um akute Notfälle. Sie leisten sofort Hilfe bei Verletzungen oder gesundheitlichen Problemen und sorgen dafür, dass Betroffene bei Bedarf weiter medizinisch versorgt werden. Darüber hinaus achten sie darauf, dass Verbandkästen und andere Erste-Hilfe-Materialien vollständig und einsatzbereit sind. Für den Brandschutz sind speziell geschulte Mitarbeitende zuständig. Sie erkennen mögliche Gefahrenquellen frühzeitig, informieren Kolleginnen und Kollegen über Risiken und wissen im Ernstfall, wie sie auf einen Entstehungsbrand reagieren müssen. Damit tragen sie dazu bei, größere Schäden von vornherein zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Schnittstellenfunktion im Unternehmen. Sie beobachten Arbeitsabläufe, achten auf potenzielle Gefährdungen und geben Hinweise für sicheres Verhalten. Dabei stehen sie sowohl im Austausch mit der Belegschaft als auch mit der Unternehmensleitung und unterstützen dabei, Sicherheitsmaßnahmen praktisch umzusetzen. Eine zentrale Rolle hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie berät die Unternehmensleitung umfassend in allen Fragen rund um den Arbeitsschutz und bringt fachliches Know-how in die Gestaltung von Arbeitsbedingungen ein. Ihr Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu minimieren. Auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzteams. Sie beraten zu gesundheitlichen Fragen, unterstützen bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und helfen, arbeitsbedingte Belastungen zu reduzieren. Ergänzend dazu stehen Aufsichtspersonen beratend zur Seite. Sie unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und zeigen praxisnahe Lösungen auf, um Gefährdungen zu reduzieren. Insgesamt wird deutlich: Wirksamer Arbeitsschutz entsteht nur durch das Zusammenwirken verschiedener Fachpersonen, die jeweils unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen einbringen. Quelle: https://www.certo-portal.de/artikel/aufgaben-im-arbeitsschutz-ihr-team-fuer-sicherheit-und-gesundheit
29.06.2026
KI-Übersetzungstools: Datenschutzrisiken bei Sprachdaten
KI-Übersetzungstools erleichtern die Kommunikation – bergen jedoch erhebliche Risiken für den Datenschutz, insbesondere bei Sprachdaten und sensiblen Inhalten. Erfahren Sie, worauf Unternehmen jetzt achten sollten, um DSGVO-konform zu handeln.
23.06.2026
Achtung vor betrügerischen DSGVO-Rechnungen – Aktuelle Warnung für Unternehmen, Vereine und Selbstständige
Eine neue Betrugsmasche nutzt das Thema DSGVO, um Unternehmen mit scheinbar legitimen Rechnungen zur Zahlung zu bewegen. Erfahren Sie, wie Sie solche Schreiben erkennen und welche Maßnahmen jetzt zwingend erforderlich sind.
22.06.2026
Neues von der BGHW – Unfallrisiko Leitern: Sicher auf Sprosse und Tritt im Arbeitsalltag
Leitern sind im Arbeitsalltag schnell zur Hand – doch genau dabei werden Risiken häufig unterschätzt. Schon kleine Unachtsamkeiten können zu schweren Stürzen führen. Leitern und Tritte gehören in vielen Betrieben – insbesondere im Einzelhandel – ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Ob beim Einräumen von Waren, bei Dekorationsarbeiten oder im Lager: Sie sind praktische Helfer, wenn es darum geht, kurzfristig Höhen zu überwinden. Was dabei oft unterschätzt wird: Stürze von Leitern zählen zu den häufigsten Unfallursachen im Betrieb. Bereits ein Sturz aus geringer Höhe kann zu ernsthaften Verletzungen führen. Typische Ursachen für Leiterunfälle: Die meisten Unfälle passieren nicht aufgrund technischer Mängel, sondern durch unsicheres Verhalten oder falsche Anwendung. Häufige Ursachen sind: • ungeeignete oder falsch eingesetzte Leitern • instabiler oder rutschiger Untergrund • falscher Anstellwinkel • seitliches Hinauslehnen • fehlende Sicherung gegen Wegrutschen oder Umkippen So arbeiten Sie sicher mit Leitern und Tritten: Mit wenigen, aber konsequent eingehaltenen Grundregeln lässt sich das Unfallrisiko deutlich reduzieren: 1. Leitern bewusst einsetzen: Leitern sollten immer nur dann verwendet werden, wenn keine sicherere Alternative zur Verfügung steht. Arbeitsbühnen oder Podeste bieten häufig mehr Schutz. 2. Für einen sicheren Stand sorgen: • Leiter nur auf festem, ebenem Untergrund aufstellen • auf den richtigen Anstellwinkel achten (ca. 65–75° bei Anlegeleitern) • Leiter gegen Wegrutschen oder Kippen sichern 3. Sicheres Verhalten auf der Leiter: • immer Drei-Punkt-Kontakt halten (zwei Füße und eine Hand) • nicht seitlich hinauslehnen • oberste Sprossen oder Stufen nicht betreten • Leiter nur von einer Person gleichzeitig nutzen 4. Tätigkeit richtig einschätzen: • keine schweren oder kraftintensiven Arbeiten auf der Leiter durchführen • immer prüfen, ob die Leiter für die Aufgabe geeignet ist 5. Leitern regelmäßig prüfen: • vor jeder Nutzung Sichtkontrolle durchführen • beschädigte Leitern sofort aus dem Verkehr ziehen • regelmäßige Prüfungen organisieren und dokumentieren Unser Tipp für die Praxis: Gerade im hektischen Tagesgeschäft wird die Leiter schnell „mal eben“ genutzt. Genau hier liegt die größte Gefahr. Deshalb gilt: Kurz innehalten, Leiter prüfen, sicheren Stand herstellen – erst dann starten. Fazit: Leitern und Tritte sind unverzichtbare Arbeitsmittel – aber nur dann sicher, wenn sie richtig eingesetzt werden. Mit der passenden Auswahl, einem stabilen Stand und umsichtigem Verhalten lassen sich viele Unfälle wirksam vermeiden. Quelle: https://hundertprozent.bghw.de/sicher-auf-sprosse-und-tritt
19.06.2026
NIS2-Umsetzungsgesetz: Cybersicherheit als unternehmerische Führungsaufgabe und verpflichtende Schulung der Geschäftsleitung
Die NIS-2-Umsetzung bringt weitreichende Pflichten für Unternehmen und macht Cybersicherheit zur Chefsache. Geschäftsleitungen müssen Verantwortung übernehmen und sich verpflichtend schulen lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
19.06.2026
Mobbing am Arbeitsplatz erkennen und wirksam vorbeugen
Systematisches Mobbing am Arbeitsplatz erkennen, rechtlich einordnen und wirksam verhindern – dieser Beitrag zeigt, welche Rolle Führungskräfte spielen und wie Unternehmen eine nachhaltige Präventionskultur etablieren können.
17.06.2026
DGUV-Tipp für den Arbeitsalltag: Gesunde Pause – kleine Auszeit mit großer Wirkung
Pausen werden im Arbeitsalltag häufig nebenbei „erledigt“ – zum Beispiel mit einem Snack am Schreibtisch. Doch echte Erholung sieht anders aus: Nur wer bewusst unterbricht, gibt Körper und Kopf die Chance, sich zu regenerieren. Regelmäßige Pausen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern steigern auch die Leistungsfähigkeit. Besonders wirksam sind mehrere kurze Unterbrechungen – idealerweise mit Bewegung, frischer Luft oder bewusstem Abschalten vom Bildschirm. Unser Tipp: Nutzen Sie Pausen aktiv – weg vom Arbeitsplatz statt nebenbei essen. Schon wenige Minuten Bewegung oder Entspannung bringen neue Energie. Mehr dazu im Beitrag der DGUV: https://topeins.dguv.de/gesundheitsschutz/plan-fuer-die-gesunde-pause/
29.05.2026
Erholung mit Nebenwirkungen: krank im Urlaub
Warum werden viele Menschen ausgerechnet im Urlaub krank? Der Zusammenhang zwischen Stress, fehlender Regeneration und plötzlicher Entspannung wird häufig unterschätzt. Erfahren Sie, wie moderne Arbeitsbelastung die Gesundheit beeinflusst und wie nachhaltige Erholung im Berufsalltag gelingen kann.
29.05.2026
Cool bleiben im Büro – so kommen Sie entspannt durch die Sommerhitze
Wenn die Temperaturen steigen, wird konzentriertes Arbeiten schnell zur Herausforderung. Ein „Hitzefrei“ gibt es im Büro zwar nicht – dafür aber klare Regeln und viele praktische Möglichkeiten, um die Belastung zu reduzieren. Schon ab 26 °C sollten erste Maßnahmen greifen, ab 30 °C sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, aktiv zu werden – zum Beispiel durch Sonnenschutz, Lüften oder das Bereitstellen von Getränken. Mit einfachen Stellschrauben lässt sich der Arbeitsalltag deutlich angenehmer gestalten: Wenn möglich, Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden verlegen, frühmorgens lüften, Kleiderregeln lockern oder Räume gezielt verschatten – oft reichen schon kleine Anpassungen für mehr Wohlbefinden im Team. Unser Tipp: Frühzeitig gegensteuern lohnt sich – so bleiben Sie auch an heißen Tagen leistungsfähig und gesund. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite der VBG: https://www.certo-portal.de/artikel/cool-bleiben-im-buero-entspannt-durch-die-sommerhitze
27.05.2026
Wichtig – aber nicht überall präsent: Erste Hilfe, Brandschutz und Sicherheitsbeauftragte
Erste Hilfe, Brandschutz und Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbar für eine wirksame Prävention – doch ihre Umsetzung ist nicht überall selbstverständlich. Lesen Sie, wo Betriebe nachsteuern sollten.
13.05.2026
Trauer am Arbeitsplatz – Handlungssicherheit für Unternehmen und Führungskräfte
Trauer am Arbeitsplatz ist keine Ausnahme, sondern Teil der betrieblichen Realität. Wie Unternehmen Führungskräfte stärken und handlungsfähig bleiben, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.
11.05.2026