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Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – Chancen, Risiken und konkrete Handlungsfelder für Unternehmen
Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsschutz: Sie eröffnet neue Chancen für Sicherheit und Prävention, bringt aber auch Risiken und Verantwortlichkeiten mit sich. Der Artikel zeigt, wie Unternehmen KI sinnvoll, menschengerecht und sicher einsetzen können.
13.02.2026
Schwerpunktthema der DGUV 2026 ist "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt"
Zum Jahresbeginn hat die DGUV den Vorsitz der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) übernommen. Unter Leitung von Dr. Stephan Fasshauer rückt 2026 das Thema „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ in den Mittelpunkt. Hintergrund sind steigende Fehlzeiten und Belastungen durch psychische Erkrankungen. Die NPK Träger wollen ihre Zusammenarbeit weiter stärken und Maßnahmen bündeln, um Beschäftigte besser zu schützen und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Arbeitgeber profitieren dabei von klareren Empfehlungen, mehr Unterstützung und stärker abgestimmten Präventionsangeboten. Quelle: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/npk-vorsitz.jsp
13.02.2026
Empfehlenswert: DGUV Tube - die Video-Plattform der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Sie bietet Erklärvideos, Kurzfilme und Tutorials zu Themen wie Arbeitssicherheit, Prävention, Unfallversicherung und Gesundheitsschutz, die oft auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen. Es dient als Informationsquelle für Beschäftigte und Unternehmen. Die Plattform behandelt Themen wie z.B. Gewaltprävention, Betriebssport, das 5-Stufen-Modell der Prävention und die gesetzliche Unfallversicherung und hat als Ziel die Sensibilisierung für Gefahren am Arbeitsplatz und Vermittlung von Schutzmaßnahmen. Die Seite ist unter https://www.tube.dguv.de/ erreichbar.
12.02.2026
Arbeitsschutz 2026: KMU im Visier der Behörden
Deutsche Mittelständler stehen 2026 unter deutlich höherem Arbeitsschutz- und Compliance-Druck. Seit 1. Januar 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden mindestens 5 % aller Betriebe jährlich kontrollieren, wobei die Auswahl risikoorientiert erfolgt. Besonders betroffen sind Branchen wie Bau, Logistik, Chemie, Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Auch KMU müssen daher realistisch mit Kontrollen rechnen. Im Mittelpunkt jeder Prüfung stehen: • die Gefährdungsbeurteilung (GBU), • die arbeitsmedizinische Vorsorge, • sowie Notfall- und Organisationsmaßnahmen. Viele Gefährdungsbeurteilungen sind unvollständig oder zu technisch formuliert und werden beanstandet. Zusätzlich treten aktualisierte Fassungen der DGUV Vorschrift 2 in Kraft, die neue Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung stellen. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre bestehenden Betreuungsmodelle noch den Vorgaben ihrer Berufsgenossenschaft entsprechen. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt das zentrale Element des Arbeitsschutzes. Neben physischen Risiken müssen nun verstärkt auch psychische Belastungen (z. B. Arbeitsverdichtung, Erreichbarkeit, Konflikte) systematisch erfasst werden. Veraltete oder lückenhafte Dokumentationen bergen erhebliche Bußgeld- und Haftungsrisiken für Geschäftsführungen. Eine mögliche Entlastung ist politisch geplant: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten soll künftig erst ab 50 statt 20 Beschäftigten gelten (voraussichtlich ab Q2/2026). Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen durch Digitalisierung und EU-Vorgaben, sodass KMU eine integrierte Compliance-Strategie für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt benötigen. Fazit: Die Jahresplanung ist der entscheidende Zeitpunkt, um Strukturen zu überprüfen, Dokumentationen zu aktualisieren und sich rechtssicher für 2026 aufzustellen. Quelle: https://www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/arbeitsschutz-2026-kmu-im-visier-der-behoerden/68531803
05.02.2026
Neue Änderungen der ASR A2.2 und A2.3: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Die neuen ASR‑Änderungen präzisieren Anforderungen an Brandschutz, Fluchtwege und Evakuierung. Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzhelfer‑Organisation und Sicherheitsleitsysteme anpassen. Der Beitrag zeigt, was Arbeitgeber jetzt wissen und prüfen sollten.
05.02.2026
Exoskelette: Neuer DGUV-Leitfaden unterstützt bei Auswahl und Einsatz
Exoskelette gewinnen in vielen Branchen an Bedeutung – vor allem dort, wo Beschäftigte körperlich stark belastet werden. Die neue DGUV Information 208 062 bietet Verantwortlichen im Arbeitsschutz einen praxisnahen Leitfaden für die sichere und sinnvolle Einführung dieser Assistenzsysteme im Betrieb. Im Fokus steht dabei das TOP-Prinzip: Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang, Exoskelette gelten als ergänzende personengebundene Lösung. Der Leitfaden beschreibt Schritt für Schritt, wie Tätigkeiten analysiert, passende Systeme ausgewählt und Exoskelette im Arbeitsalltag erprobt werden. Praktische Checklisten, Fragebögen und Bewertungsinstrumente erleichtern die Entscheidung, ob ein Exoskelett für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist und welchen Nutzen es im Betrieb bringen kann. Auch Themen wie Akzeptanz, Passform, Arbeitsumgebung, Sicherheit und arbeitsmedizinische Begleitung werden berücksichtigt. Die DGUV-Information kann kostenlos bestellt oder online heruntergeladen werden: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/5103/mensch-und-arbeitsplatz-auswahl-und-einsatz-von-exoskeletten Quelle: https://hundertprozent.bghw.de/exoskelette-richtig-auswaehlen-und-einsetzen?mtm_campaign=nl-100-prozent-202602&mtm_kwd=exoskelette
03.02.2026
Beurteilung des Raumklimas - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen - Überarbeitete DGUV Information 215-510
Ein gutes Raumklima trägt wesentlich zu Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Die DGUV Information bietet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen praktische Hilfen, um das Raumklima zu beurteilen und Probleme frühzeitig zu erkennen. Ziel ist, raumklimatische Belastungen zu reduzieren oder zu beseitigen. Zudem unterstützt die Handlungshilfe dabei zu entscheiden, ob Maßnahmen selbst umgesetzt werden können oder ob Fachpersonen hinzugezogen werden sollten. Die überarbeitete Handlungshilfe können Sie sich direkt bei der DGUV herunterladen: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/796/beurteilung-des-raumklimas-handlungshilfe-fuer-kleine-und-mittlere-unternehmen
30.01.2026
EDSA: Neue Empfehlungen zur Kontoerstellung im E‑Commerce – Gastbestellungen als Standard
Neue EDSA‑Empfehlungen stärken datensparsame Bestellprozesse: Gastbestellungen sollen zum Standard werden, Kontopflichten bleiben Ausnahme. Der Text zeigt, welche Anforderungen Online‑Shops erfüllen müssen und wie Unternehmen rechtssicher sowie kundenfreundlich handeln können.
29.01.2026
EU-Kommission erneuert Datentransferabkommen mit dem Vereinigten Königreich
Die EU-Kommission hat die Angemessenheitsbeschlüsse für Datentransfers in das Vereinigte Königreich erneuert. Unternehmen können personenbezogene Daten weiterhin ohne zusätzliche Hürden übermitteln. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit und bestätigt das weiterhin angemessene Datenschutzniveau nach britischen Reformen.
29.01.2026
Die VBG informiert: Homeoffice - Gut abgesichert auf (fast) allen Wegen
Auch im Homeoffice gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz – ob beim Gang zur Küche, zur Kita oder zum Kundentermin. Versichert sind alle Wege, die der Arbeit dienen. Private Erledigungen bleiben ausgeschlossen. Versicherte Wege im Homeoffice: Wege zur Toilette, zum Holen von Getränken oder zum Mittagessen – genauso wie im Büro. Weg zum Imbiss um die Ecke während der Arbeitszeit. Paketannahme: Versicherungsschutz besteht, wenn das Paket arbeitsrelevante Inhalte (z. B. Unterlagen) enthält. Private Lieferungen oder Pakete für Nachbarn sind nicht versichert. Kinderbetreuung: Der direkte Hin- und Rückweg zur Kita, Schule oder Betreuungseinrichtung ist versichert, wenn dadurch die Arbeit im Homeoffice ermöglicht wird. Berufliche Termine: Wege vom Homeoffice zu Kundenterminen oder ins Büro (z. B. bei IT-Problemen) sind abgesichert. Nicht versichert: Wege für rein private Zwecke. Laden Sie sich hier das Poster der VBG zur Veranschaulichung herunter: 251014_Poster_Homeoffice_Auf_fast_allen_Wegen-fin-1.pdf
28.01.2026
Neuer BAuA Leitfaden für sichere Arbeitsstätten
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat die aktualisierte Ausgabe des Fachbuchs „Arbeitsstätten“ veröffentlicht. Es enthält die aktuelle Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – jetzt mit wichtigen Neuerungen, die besonders für Verkaufsflächen und Lagerräume relevant sind. Die ArbStättV schreibt vor, dass Arbeitsplätze – vom Verkaufsraum über das Lager bis zur Kasse – sicher gestaltet sein müssen. Seit 2024 gilt zudem ein erweiterter Nichtraucherschutz, auch für Cannabis- und E Zigarettendämpfe – entscheidend für Kundennähe und Mitarbeitergesundheit. Das aktualisierte Fachbuch "Arbeitsstätten" kann im Webshop der BAuA unter www.baua.de/publikationen bestellt werden. Quelle: https://www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2026/01/pm01-26
28.01.2026
Unzulässige Weiternutzung von E‑Mail‑Konten nach dem Offboarding
Die belgische Datenschutzaufsichtsbehörde (GBA) hat ein Unternehmen gerügt, das die dienstliche E‑Mail‑Adresse und Mobilnummer eines ausgeschiedenen Geschäftsführers über einen längeren Zeitraum weiter betrieben hatte. Dies verstößt gegen zentrale DSGVO‑Grundsätze, insbesondere die Zweckbindung: Sobald ein Arbeitsverhältnis endet, entfällt der ursprüngliche Zweck der Bereitstellung von geschäftlicher E‑Mail‑Adresse und Postfach vollständig. Auch die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung wurden verletzt, da das Unternehmen die Konten trotz mehrfacher Löschaufforderung aktiv hielt. Die GBA betonte, dass Unternehmen beim Offboarding zeitnah handeln müssen. Spätestens beim Ausscheiden eines Mitarbeiters ist ein automatischer Abwesenheitshinweis einzurichten, der über das Ende der Tätigkeit informiert und eine neue Ansprechperson nennt. Dieser Hinweis sollte maximal einen Monat – in Ausnahmefällen bis zu drei Monaten – aktiv bleiben. Anschließend müssen E‑Mail‑Adresse und Postfach gelöscht werden. Eine längere Nutzung wäre nur zulässig gewesen, wenn der Betroffene zuvor informiert oder seine Zustimmung erteilt hätte. Quelle: https://www.datenschutzticker.de/2026/01/offboarding-weiternutzung-dienstlicher-e-mails-von-ex-mitarbeitern-unzulaessig/
28.01.2026
Die BGHW informiert: Cannabis-Studie: Erste Ergebnisse und Fazit
Die BGHW beleuchtet in einer neuen Studie, wie Cannabiskonsum die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinflusst. Erste Ergebnisse zu Leistung, Risikoverhalten und THC-Grenzwerten zeigen, warum individuelle Faktoren entscheidend sind und klare Orientierung im Arbeitsschutz nötig bleibt wichtig.
16.01.2026
Die BGHW rät: Fit ins neue Jahr
Ob privat oder im Job: Die dunklen Monate des Jahres schlagen häufig aufs Gemüt. Wenn nach dem Jahreswechsel die großen Feiern und der Urlaub hinter uns liegen, droht sich der Effekt zu verstärken. Die gute Nachricht: Sie können etwas gegen den Winterblues tun. In dieser Jahreszeit fühlen sich viele Menschen müde und antriebslos – ausgelöst durch das vermehrt ausgeschüttete Schlafhormon Melatonin. Umso wichtiger sind jetzt Bewegung, Tageslicht und kleine Impulse, die Glückshormone aktivieren und den Kreislauf stärken Das Wichtigste im Überblick: • Im Winter schüttet unser Organismus verstärkt das schlaffördernde Hormon Melatonin aus. Umso wichtiger: das Aktivieren von Glückshormonen. • Tipps gegen den Winterblues: Bewegung, Vitamin D tanken, Routinen entwickeln und pflegen, Sozialkontakte nicht vernachlässigen, mindestens 1,5 Liter am Tag trinken, ausgewogen und abwechslungsreich ernähren. • Es besteht ein großer Unterschied zwischen dem Winterblues und Saisonalabhängiger Depression (SAD). SAD tritt nur bei einem geringen Teil der Bevölkerung auf. Auswirkungen: Unfähigkeit, Freude zu empfinden oder zu genießen, Lebensqualität leidet, Alltagsbewältigung kann zunehmend schwerer werden. • Bei Anzeichen einer SAD: Arzt aufsuchen. Lesen Sie den ganzen Artikel zum Thema bei der BGHW: https://hundertprozent.bghw.de/fit-ins-neue-jahr
14.01.2026
Massive Datenschutzverstöße: 300.000 Euro Bußgeld gegen Telekommunikationsunternehmen in NRW
Die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen hat gegen ein Telekommunikationsunternehmen ein Bußgeld von insgesamt 300.000 Euro verhängt. Grund dafür waren schwerwiegende Verstöße gegen Datenschutzrechte sowie ein besonders uneinsichtiges und intransparentes Verhalten des Unternehmens. Seit 2022 hatten sich zahlreiche Verbraucher*innen beschwert, da sie personalisierte Werbeschreiben erhielten, obwohl sie zuvor keinen Kontakt zu dem Unternehmen hatten. Die Schreiben enthielten detaillierte persönliche Daten wie Namen, Adressen und Festnetznummern sowie bereits vorausgefüllte Vertragsunterlagen für einen Anbieterwechsel. Betroffene mussten lediglich ihre IBAN eintragen und unterschreiben. Durch die Gestaltung der Schreiben und die Namensähnlichkeit zu einem bekannten Anbieter entstand bei vielen der Eindruck, es handle sich um ein Tarifangebot ihres bisherigen Telekommunikationsunternehmens. Infolgedessen unterschrieben einige die Verträge unbewusst. Als sie den Anbieterwechsel bemerkten und kündigten oder widerriefen, forderte das Unternehmen teils Schadensersatzpauschalen. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass das Unternehmen systematisch Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanfragen ignorierte und keine ausreichenden Informationen zur Datenverarbeitung bereitstellte. Zudem konnte die Herkunft der verwendeten Daten nicht transparent erklärt werden. Aufgrund dieser Verstöße und der mangelnden Kooperation verhängte die Behörde Bußgelder von 100.000 und 200.000 Euro. Quelle: https://www.ldi.nrw.de/Telekommunikation
16.12.2025
DGUV: Jahreskalender für Sicherheitsbeauftragte
Pflichttermine, Standardaufgaben, weitere Termine – mit dem kostenfreien Jahreskalender der "Arbeit & Gesundheit" für 2026 behalten Sibe den Überblick und können ihre Projekte planen. Runterladen, online ausfüllen oder ausdrucken.
12.12.2025
BMAS: Fehlzeiten verstehen und reduzieren
Wenn am Montagmorgen die ersten Krankmeldungen eintreffen, zeigt sich vor allem eines: Fehlzeiten gehören zum Arbeitsalltag. Entscheidend ist, wie Teams damit umgehen – und welche Rahmenbedingungen Unternehmen schaffen, damit Gesundheit und Zusammenarbeit gut gelingen können. Fehlzeiten haben viele Ursachen. Sie können durch persönliche Situationen, Belastungen im Arbeitsalltag oder einfach durch den ganz normalen Verlauf eines Jahres entstehen. Gleichzeitig können Kultur, Teamklima und gute Führung viel dazu beitragen, Belastungen früh zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden. • Dort, wo Führung auf Vertrauen, Respekt und Wertschätzung basiert, sind Fehlzeiten geringer. • Dort, wo Unternehmen proaktiv gestalten und nicht im Stress reagieren, profitieren Teams. • Dort, wo Fürsorge Teil des täglichen Miteinanders ist, ist sie am wirksamsten. Die gute Nachricht: Unternehmen haben einige Möglichkeiten, ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Offene Kommunikation, gute Abstimmung im Team und ein Blick auf Belastungen im Alltag stärken sowohl die Gesundheit als auch die Zusammenarbeit. Unter folgendem Link finden Sie Tipps für eine gesunde Unternehmenskultur: https://www.inqa.de/DE/themen/gesundheit/gesunde-arbeitsorganisation/unternehmenskultur-entwickeln.html?etcc_ori=newsletter&etcc_cmp=newsletter-20251204
05.12.2025