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Konzept der Datenschutzaufsichtsbehörden für Bußgeldzumessung gegen Unternehmen

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder entwickelten am 14. Oktober 2019 ein Bußgeldkonzept gemäß der DSGVO für Unternehmen. Der Artikel erläutert die fünfstufige Bußgeldzumessung, die auf Unternehmensgröße, Jahresumsatz und Tatenschwere basiert, um transparente und faire Geldbußen sicherzustellen.