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Konkrete Benennung von Datenempfängern in der Auskunftserteilung

Der Artikel informiert über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), demzufolge Auskunftsschreiben nach der DSGVO konkret benannte Datenempfänger erfordern. Eine Aufzählung von Kategorien reicht nicht aus. Die Entscheidung stärkt den Transparenzgrundsatz und hat Auswirkungen auf Datenschutzanfragen. Empfehlungen zur Umsetzung werden gegeben.