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EuGH-Urteil Beschäftigtendatenschutz

Der Artikel beleuchtet ein wegweisendes EuGH-Urteil zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten, basierend auf einem Fall des Hessischen Kultusministeriums. Die Entscheidung könnte Arbeitgeber betreffen, da nationale Regelungen aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unangewendet bleiben müssen. Es werden Hintergründe, die EuGH-Entscheidung und Empfehlungen für Arbeitgeber erläutert.