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Einsatz von Google Fonts
Das Landgericht München hat entschieden, dass die Verwendung von Google Fonts auf Webseiten nun eine Nutzereinwilligung erfordert, da die dynamische Einbindung personenbezogene Daten an Google übermittelt. Der Artikel erläutert das Urteil, gibt Empfehlungen zur Umsetzung und betont die Relevanz für US-Webdienste.