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Digitalisierungspflicht von Entgelt- und Personalunterlagen ab 01.01.2027

Ab dem 1. Januar 2027 sind Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte entgelt- und sozialversicherungsrelevante Unterlagen ausschließlich elektronisch zu führen. Rechtsgrundlage ist § 8 Abs. 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Ziel ist die vollständige elektronisch unterstützte Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung.