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Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ab 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die eAU elektronisch abrufen. Datenschutzrechtliche Vorgaben, Rechtsgrundlagen, Zugriffsrechte und sichere Datenübermittlung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber sind zu beachten. Technische Maßnahmen und praktische Hinweise zur Umsetzung finden Sie in diesem Artikel.