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Arbeitszeiterfassung
Im September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass alle Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter, unabhängig vom Arbeitsort, erfassen müssen. Dies folgt einer Entscheidung des EuGH von 2019, der die genaue Erfassung zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte als notwendig erachtete. Deutsche Arbeitgeber müssen trotz fehlender Anpassungen im Arbeitszeitgesetz jetzt handeln. Bei der Auswahl von Zeiterfassungssystemen ist die Einhaltung von Datenschutzvorgaben, insbesondere der DSGVO, zwingend, um personenbezogene Daten zu schützen.