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Neue UVV 'Überfallprävention' der BGHW
Die neue UVV 'Überfallprävention' der BGHW: Verbesserte Betreuung nach Überfällen im Handel. Flexiblere Schutzkonzepte, Notfallpläne, sofortige Meldung von Überfällen und halbjährliche Unterweisungen sind nun Pflicht. Berufsgenossenschaft fördert psychologische Erstbetreuung.