
Tritte im Betrieb: unterschätzte Absturzgefahr bei alltäglichen Tätigkeiten
Alltägliche Aufstiegshilfen als relevantes Arbeitsschutzthema
Tritte gehören in vielen Betrieben des Handels, der Warenlogistik und vergleichbarer Arbeitsbereiche zum täglichen Arbeitsmittelbestand. Sie werden genutzt, wenn Waren in Regale eingeräumt, höher gelagerte Gegenstände entnommen oder kurze Tätigkeiten oberhalb der Bodenebene ausgeführt werden sollen. Gerade weil diese Hilfsmittel vertraut und niedrig wirken, wird die mit ihrer Verwendung verbundene Absturzgefahr häufig unterschätzt.
Arbeitsschutzrechtlich ist diese Einschätzung problematisch. Auch eine geringe Aufstiegshöhe entbindet den Unternehmer nicht davon, geeignete Arbeitsmittel bereitzustellen, deren Einsatz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten, Beschäftigte zu unterweisen und eine ordnungsgemäße Prüfung sowie Instandhaltung sicherzustellen. Der sichere Umgang mit Tritten ist damit kein Nebenaspekt der betrieblichen Organisation, sondern Bestandteil einer wirksamen Prävention gegen Arbeitsunfälle.
Warum Tritte besondere Aufmerksamkeit verlangen
Tritte sind Aufstiegshilfen für geringe Höhen und werden typischerweise nur kurzfristig genutzt. In der Praxis kommen insbesondere Klapptritte, Tritthocker und fahrbare Tritte zum Einsatz. Ihre einfache Handhabung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie konstruktiv nur einen begrenzten Schutz bieten. Ein Geländer, eine feste Umwehrung oder ein zusätzlicher Haltepunkt ist regelmäßig nicht vorhanden. Die Stand- und Bewegungssicherheit hängt daher in hohem Maße vom ordnungsgemäßen Zustand des Arbeitsmittels, vom Aufstellort und vom Verhalten der nutzenden Person ab.
Typische Eigenschaften der jeweiligen Bauart müssen bekannt sein. Ein Klapptritt ist nur dann sicher verwendbar, wenn er vollständig aufgeklappt und eingerastet ist. Ein fahrbarer Tritt steht bestimmungsgemäß erst unter Belastung stabil und kann sich beim Entlasten wieder bewegen. Ein einfacher Tritthocker bietet nicht in jeder Situation eine ausreichend große Standfläche. Diese Merkmale machen die Arbeitsmittel nicht ungeeignet, sie verlangen jedoch eine bewusste Auswahl und eine sachgerechte Nutzung.
Typische Ursachen für Unfälle
Unfälle im Umgang mit Tritten entstehen häufig nicht durch spektakuläre technische Defekte, sondern durch vermeidbare Anwendungsfehler. Dazu zählt insbesondere das Aufstellen auf glatten, unebenen, verschmutzten oder nicht ausreichend tragfähigen Flächen. Ebenso kritisch ist es, wenn Beschäftigte auf dem Tritt seitlich nach Gegenständen greifen, statt die Aufstiegshilfe neu zu positionieren. Bereits eine geringe Gewichtsverlagerung kann dazu führen, dass die Standfläche nicht mehr sicher genutzt wird und der Tritt kippt oder die Person abrutscht.
Ein weiterer Risikofaktor liegt in der vermeintlichen Zeitersparnis. Wenn ein Tritt nicht sofort erreichbar ist, werden mitunter Stühle, Kisten, Getränkekästen oder andere Gegenstände zweckentfremdet. Solche improvisierten Lösungen sind keine geeigneten Arbeitsmittel. Sie sind nicht für die betriebliche Nutzung als Aufstiegshilfe vorgesehen, nicht entsprechend geprüft und können unter Belastung kippen, wegrutschen oder brechen. Der kurzfristige Vorteil steht in keinem Verhältnis zum Unfallrisiko.
Sichere Verwendung im Arbeitsalltag
Vor jeder Benutzung sollte kurz geprüft werden, ob der Tritt sichtbare Schäden aufweist und ob er für die beabsichtigte Tätigkeit geeignet ist. Risse, verbogene Bauteile, beschädigte Gelenke, fehlende rutschhemmende Elemente oder eine instabile Mechanik sind Warnzeichen, die eine weitere Verwendung ausschließen können. Der Tritt muss auf einer ebenen und rutschfesten Fläche stehen. Hindernisse, loses Verpackungsmaterial, Nässe oder Verschmutzungen im Aufstellbereich sind vor der Nutzung zu beseitigen.
Während der Tätigkeit ist die Standfläche vollständig zu nutzen. Beschäftigte sollten mit beiden Füßen sicher stehen, den Körper mittig halten und die eigene Reichweite akzeptieren. Reicht die Position nicht aus, ist der Tritt umzustellen. Diese einfache Maßnahme verhindert seitliches Hinauslehnen und reduziert das Kipp- und Abrutschrisiko deutlich. Auch das Mitführen schwerer oder sperriger Gegenstände ist kritisch zu prüfen, weil dadurch Gleichgewicht und Sicht beeinträchtigt werden können.
Der richtige Standort im Betrieb
Ein wesentlicher Beitrag zur sicheren Nutzung liegt in der betrieblichen Organisation. Tritte sollten an den Arbeitsplätzen oder Regalanlagen verfügbar sein, an denen sie regelmäßig benötigt werden. Ein zentraler, gut erreichbarer Standort verhindert, dass Beschäftigte aus Bequemlichkeit ungeeignete Ersatzlösungen verwenden. Sinnvoll sind feste und markierte Stellplätze, etwa durch Bodenmarkierungen oder eindeutige Beschriftungen.
Gleichzeitig darf die gute Erreichbarkeit nicht dazu führen, dass Verkehrswege, Durchgänge, Fluchtwege oder Notausgänge verstellt werden. Der Tritt muss auffindbar sein, ohne selbst zur Stolperstelle oder Barriere zu werden. Unzulässig ist es außerdem, Tritte so hoch zu lagern, dass zu ihrer Entnahme wiederum eine andere Aufstiegshilfe erforderlich wäre. Die organisatorische Regel muss eindeutig sein: Wer einen Höhenunterschied überwinden muss, holt die richtige Aufstiegshilfe und nutzt keine Gegenstände, die dafür nicht vorgesehen sind.
Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Unterweisung
Die Verwendung von Tritten ist in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. Dabei sind unter anderem Art und Häufigkeit der Tätigkeit, Aufstellbedingungen, benötigte Reichweite, Tragfähigkeit, Standfläche, mögliche Umgebungseinflüsse und das Verhalten der Beschäftigten zu berücksichtigen. Aus der Bewertung sind konkrete Schutzmaßnahmen abzuleiten, etwa Vorgaben zum Standort, zur Auswahl geeigneter Bauarten, zur Unterweisung und zur regelmäßigen Kontrolle.
Unfallfolgen trotz geringer Höhe
Die geringe Arbeitshöhe darf nicht zu einer Bagatellisierung führen. Ein Sturz aus kurzer Distanz kann schwerwiegende, in ungünstigen Fällen sogar tödliche Folgen haben. Maßgeblich sind nicht nur die Höhe, sondern auch Körperhaltung, Fallrichtung, Auftrefffläche und mögliche Hindernisse im Umfeld. Der im Ausgangsartikel genannte Hinweis auf tödliche Absturzunfälle zeigt, dass auch niedrige Absturzhöhen im betrieblichen Arbeitsschutz ernst genommen werden müssen.
Für Unternehmer folgt daraus eine klare Präventionspflicht: Geeignete Arbeitsmittel müssen bereitgestellt, Zugänglichkeit und Lagerung müssen geregelt, Beschäftigte müssen unterwiesen und erkennbare Fehlanwendungen müssen unterbunden werden. Für Beschäftigte bedeutet dies, dass Routine kein Ersatz für Aufmerksamkeit ist. Gerade alltägliche Arbeitsmittel benötigen klare Regeln, weil sie sonst unbemerkt zu wiederkehrenden Unfallquellen werden.
Unsere Empfehlung:
Unternehmen sollten Tritte dort bereitstellen, wo sie tatsächlich benötigt werden, und ihre Nutzung ausdrücklich in Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung sowie Prüforganisation aufnehmen. Beschäftigte sollten angewiesen werden, nur geeignete, geprüfte und unbeschädigte Tritte zu verwenden, den Standort bei Bedarf zu verändern und improvisierte Aufstiegshilfen konsequent zu vermeiden.
Quelle:
https://hundertprozent.bghw.de/tritte-unterschaetzte-absturzgefahr-im-alltag (zuletzt abgerufen am 07.08.2026)
