Samstag, 19. Mai 2012

Die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH ist Teilnehmer des Projektes PräTrans.
Informationen hierzu finden Sie unter www.gesundheit-unternehmen.de

Neu: Newsletter der GfP

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Unsere aktuellen Seminare

Jetzt zum Downloaden:

Die Partner des Aktions-bündnisses „Erfolgreich und gesund im Einzelhandel“ haben für Sie 4 Faktenblätter zu den Themen „Heben-Tragen-Stehen“ und „Raubüberfälle “ erarbeitet.
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TÜV ZERTIFIZIERT

Wir sind ein TÜV geprüftes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
Zertifikats-Nr. 1210039783TMS

Kompetenzzentrum arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Häufig gestellte Fragen und deren Antworten:

Betreffen mich als Unternehmer generell die neuen Unfallverhütungs-
vorschriften?

Ja, jeder Arbeitgeber, der einen oder mehr Arbeitnehmer/innen beschäftigt, hat die Verpflichtung, den Unfallverhütungsvorschriften nachzukommen und muss daher für seine Arbeitnehmer/ innen deren arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. nach oben

Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Arbeitsmediziner in meinem Betrieb?
Der Arbeitsmediziner hat die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Er übt eine beratende Funktion gegenüber dem Unternehmer aus. Durch Betriebsbegehungen sowie durch Untersuchung, arbeitsmedi-zinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer sorgt der Arbeitsmedi-
ziner für den aktiven Arbeitsschutz der Mitarbeiter im Unternehmen.
nach oben

Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Sicherheitstechniker in meinem Betrieb?
Der Sicherheitstechniker hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Auch der Sicher-
heitstechniker hat eine beratende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber.
nach oben

Wie berechnet sich der zu zahlende Betrag für meine Mitarbeiter?
Der zu zahlende Betrag berechnet sich aus der Mitarbeiteranzahl und aus deren wöchentlicher Arbeitszeit. Dabei wird unterschieden zwischen Mitar-
beitern, die eine wöchentliche Arbeitszeit bis 20 Stunden haben, Mitarbei-
tern, die eine wöchentliche Arbeitszeit bis 30 Stunden haben und Mitarbei-
tern, die wöchentlich über 30 Stunden beschäftigt sind. nach oben

Was ist mit den geringfügig Beschäftigten, müssen diese mit ange-
geben werden?

Alle Mitarbeiter des Betriebes müssen gemeldet werden. Ausschlaggebend ist nicht die Art, sondern die Tatsache, dass es ein Beschäftigungsverhältnis ist. nach oben

Sind Auszubildende auch Vollzeitkräfte?
Auszubildende gelten generell als Vollzeitkräfte. nach oben

Was ist die Betriebstättenpauschale?
Die Betriebstättenpauschale ist der Verrechnungsgrundbetrag der Betreuung und wird für jede Betriebsstätte gesondert berechnet. Daher achten Sie bitte beim Ausfüllen des Anforderungscoupons darauf anzugeben, wie viele Be-
triebsstätten vorhanden sind. nach oben

Kann ein Allgemeinmediziner nicht ebenfalls die arbeitsmedizinische Betreuung leisten?
Für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Betriebes bedarf es von Seiten des Arztes einer qualifizierten Hochschulausbildung mit der Zusatzausbildung „Facharzt für Arbeitsmedizin“. nach oben

Muss ich speziell den Arbeitmediziner bei einem Unfall konsultieren?
Nein, im Falle eines Unfalls in Ihrem Betrieb nehmen Sie wie bisher die Dienste des Unfallarztes in Anspruch. nach oben

Muss ich personelle Änderungen melden?
Sollte sich Ihr Personalbestand quantitativ verändern, bitten wir umgehend um Mitteilung. nach oben

Ich bin zwar Unternehmer, aber kein Mitglied des Einzelhandelsver-
bandes; kann ich mich trotzdem von der GfP arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen?
Das Betreuungsmodell der GfP ist grundsätzlich für alle Betriebe und Branchen geeignet. Daher können Sie sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch von der GfP betreuen lassen. Allerdings sollten Sie bei der Gelegenheit da-rüber nachdenken, dem Einzelhandelsverband bzw. dem Bundesverband für Dienstleistungsunternehmen beizutreten. Zum Einen erhalten Sie dann güns-
tigere Konditionen und zum Anderen hat eine Verbandsmitgliedschaft noch erheblich mehr Vorteile aufzuweisen. Fragen Sie bezüglich einer Mitglied-
schaft unsere Ansprechpartnerinnen der Gesellschaft für Personaldienst-
leistungen mbH. nach oben

Was kann mir passieren, wenn ich die aktuellen Unfallverhütungs-
vorschriften (UVV) nicht beachte?
Die GfP bietet Ihnen ein praxisorientiertes Leistungspaket an, das allen ge-
setzlichen Vorschriften Rechnung trägt und Ihnen Rechtssicherheit bietet. Dieses bedarfsgerechte Modell ist ein Angebot für die effektive und preis-
günstige Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 der zuständigen Berufs-
genossenschaft. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten den Arbeitgeber zwingend zu deren Einhaltung. Die Überprüfung der aktuellen Unfallverhüt-
ungsvorschriften obliegt der zuständigen Berufsgenossenschaft und den Gewerbeaufsichtsämtern. nach oben

Wo bekomme ich die entsprechenden Gesetzestexte her?
Fordern Sie die entsprechenden Gesetzestexte bei Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft an. Sie erhalten die Durchführungsanweisungen zur Unfall-verhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2). nach oben