Die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH ist Teilnehmer des Projektes PräTrans.
Informationen hierzu finden Sie unter www.gesundheit-unternehmen.de

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Unsere aktuellen Seminare
Burnoutprävention als Führungsaufgabe
Termin: 08. Oktober 2012
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TÜV ZERTIFIZIERT
Wir sind ein TÜV geprüftes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen
Zertifikats-Nr. 1210039783TMS

Kompetenzzentrum arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten:
- Betreffen mich als Unternehmer generell die neuen Unfallverhütungsvorschriften?
- Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Arbeitsmediziner in meinem Betrieb?
- Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Sicherheitstechniker in meinem Betrieb?
- Wie berechnet sich der zu zahlende Betrag für meine Mitarbeiter?
- Was ist mit den geringfügig Beschäftigten, müssen diese mit angegeben werden?
- Sind Auszubildende auch Vollzeitkräfte?
- Was ist die Betriebstättenpauschale?
- Kann ein Allgemeinmediziner nicht ebenfalls die arbeitsmedizinische Betreuung leisten?
- Muss ich speziell den Arbeitmediziner bei einem Unfall konsultieren?
- Muss ich personelle Änderungen melden?
- Ich bin Unternehmer aber kein Mitglied des Einzelhandelsverbandes, kann ich mich trotzdem von der GfP arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen?
- Was kann mir passieren, wenn ich die neuen Unfallverhütungsvorschriften nicht beachte und entsprechende Maßnahmen nicht ergreifen werde?
- Wo bekomme ich die entsprechenden Gesetzestexte her?
Betreffen mich als Unternehmer generell die neuen Unfallverhütungs-
vorschriften?
Ja, jeder Arbeitgeber, der einen oder mehr Arbeitnehmer/innen beschäftigt, hat die Verpflichtung, den Unfallverhütungsvorschriften nachzukommen und muss daher für seine Arbeitnehmer/ innen deren arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. nach oben
Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Arbeitsmediziner in meinem Betrieb?
Der Arbeitsmediziner hat die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Er übt eine beratende Funktion gegenüber dem Unternehmer aus. Durch Betriebsbegehungen sowie durch Untersuchung, arbeitsmedi-zinische Beurteilung und Beratung der Arbeitnehmer sorgt der Arbeitsmedi-
ziner für den aktiven Arbeitsschutz der Mitarbeiter im Unternehmen.
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Welche Aufgaben und Tätigkeiten erfüllt ein Sicherheitstechniker in meinem Betrieb?
Der Sicherheitstechniker hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Auch der Sicher-
heitstechniker hat eine beratende Funktion gegenüber dem Arbeitgeber.
nach oben
Wie berechnet sich der zu zahlende Betrag für meine Mitarbeiter?
Der zu zahlende Betrag berechnet sich aus der Mitarbeiteranzahl und aus deren wöchentlicher Arbeitszeit. Dabei wird unterschieden zwischen Mitar-
beitern, die eine wöchentliche Arbeitszeit bis 20 Stunden haben, Mitarbei-
tern, die eine wöchentliche Arbeitszeit bis 30 Stunden haben und Mitarbei-
tern, die wöchentlich über 30 Stunden beschäftigt sind. nach oben
Was ist mit den geringfügig Beschäftigten, müssen diese mit ange-
geben werden?
Alle Mitarbeiter des Betriebes müssen gemeldet werden. Ausschlaggebend ist nicht die Art, sondern die Tatsache, dass es ein Beschäftigungsverhältnis ist. nach oben
Sind Auszubildende auch Vollzeitkräfte?
Auszubildende gelten generell als Vollzeitkräfte. nach oben
Was ist die Betriebstättenpauschale?
Die Betriebstättenpauschale ist der Verrechnungsgrundbetrag der Betreuung und wird für jede Betriebsstätte gesondert berechnet. Daher achten Sie bitte beim Ausfüllen des Anforderungscoupons darauf anzugeben, wie viele Be-
triebsstätten vorhanden sind. nach oben
Kann ein Allgemeinmediziner nicht ebenfalls die arbeitsmedizinische Betreuung leisten?
Für die arbeitsmedizinische Betreuung eines Betriebes bedarf es von Seiten des Arztes einer qualifizierten Hochschulausbildung mit der Zusatzausbildung „Facharzt für Arbeitsmedizin“. nach oben
Muss ich speziell den Arbeitmediziner bei einem Unfall konsultieren?
Nein, im Falle eines Unfalls in Ihrem Betrieb nehmen Sie wie bisher die Dienste des Unfallarztes in Anspruch. nach oben
Muss ich personelle Änderungen melden?
Sollte sich Ihr Personalbestand quantitativ verändern, bitten wir umgehend um Mitteilung. nach oben
Ich bin zwar Unternehmer, aber kein Mitglied des Einzelhandelsver-
bandes; kann ich mich trotzdem von der GfP arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen?
Das Betreuungsmodell der GfP ist grundsätzlich für alle Betriebe und Branchen geeignet. Daher können Sie sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch von der GfP betreuen lassen. Allerdings sollten Sie bei der Gelegenheit da-rüber nachdenken, dem Einzelhandelsverband bzw. dem Bundesverband für Dienstleistungsunternehmen beizutreten. Zum Einen erhalten Sie dann güns-
tigere Konditionen und zum Anderen hat eine Verbandsmitgliedschaft noch erheblich mehr Vorteile aufzuweisen. Fragen Sie bezüglich einer Mitglied-
schaft unsere Ansprechpartnerinnen der Gesellschaft für Personaldienst-
leistungen mbH. nach oben
Was kann mir passieren, wenn ich die aktuellen Unfallverhütungs-
vorschriften (UVV) nicht beachte?
Die GfP bietet Ihnen ein praxisorientiertes Leistungspaket an, das allen ge-
setzlichen Vorschriften Rechnung trägt und Ihnen Rechtssicherheit bietet. Dieses bedarfsgerechte Modell ist ein Angebot für die effektive und preis-
günstige Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften BGV A2 der zuständigen Berufs-
genossenschaft. Die gesetzlichen Vorgaben verpflichten den Arbeitgeber zwingend zu deren Einhaltung. Die Überprüfung der aktuellen Unfallverhüt-
ungsvorschriften obliegt der zuständigen Berufsgenossenschaft und den Gewerbeaufsichtsämtern. nach oben
Wo bekomme ich die entsprechenden Gesetzestexte her?
Fordern Sie die entsprechenden Gesetzestexte bei Ihrer zuständigen Berufs-genossenschaft an. Sie erhalten die Durchführungsanweisungen zur Unfall-verhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2). nach oben

